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FAQ (häufig gestellte Fragen)

Frage
  Was ist eine Zeugnisbeglaubigung?
  Was ist eine Zeugnislegalisierung?
  Was für ein Visum brauche ich, wenn ich aus Arabien komme?

Antwort
  Was ist eine Zeugnisbeglaubigung?

Ist die Bestätigung, dass Ihr vorliegendes Zeugnis ordnungsgemäß ist. Die Zeugnisbeglaubigung wird auf der Grundlage des vorliegenden Originalzeugnisses z.B. im Außenministerium Ihres Heimatlandes vorgenommen. Ist eine Übersetzung notwendig, muss diese vom Original erfolgen. Der Übersetzer muss das in seiner Beglaubigung vermerken.
Außerdem muss angegeben sein, aus welcher Sprache die Übersetzung vorgenommen wurde.

Beispiel: „Übersetzung aus dem vorliegenden arabischen Original“

In der Regel wird von den Zeugnisanerkennungsstellen in Deutschland gefordert, dass Zeugnisübersetzungen aus dem Ausland und Zeugnisübersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden legalisiert sein müssen.

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  Was ist eine Zeugnislegalisierung?

Die Legalisierung Ihres Zeugnisses oder der Übersetzung des Zeugnisses ist ein Vorgang in welchem die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Konsulat Ihr Zeugnis als rechtmäßig anerkennt. Diese Anerkennung ist notwendig, damit in Deutschland Ihr Zeugnis anerkannt werden kann. Die Legalisierung der Zeugnisse und Dokumente wird durch die Studienbewerber oft nicht vorgenommen, weil man Geld sparen will. Der Aufwand in Deutschland ist dann aber viel größer!!

H I N W E I S: Also die Legalisierung der Zeugnisse nicht vergessen !

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  Was für ein Visum brauche ich, wenn ich aus Arabien komme?

Für Studienbewerber und Gastwissenschaftler aus Arabien kommen folgende VISA in Betracht:

1) Das Visum zur Studienbewerbung oftmals auch Studienbewerbervisum genannt, wenn Sie noch keine Zulassung zur Universität (Hochschule) besitzen.
Dieses Visum ist auch für Master- und PhD-Bewerber notwendig die bereits eine Betreuungszusage ihres Professors haben, da für die Zulassung an der Universität neben der Sprachprüfung (wie DSH, TestDaF, Tofel) gegebenenfalls zusätzliche Prüfungen, die Abstimmung des Forschungsplans oder das persönliche Gespräch mit dem Professor notwendig sind.

Um das Studienbewerbvisum erhalten zu können, müssen Sie eine Zulassung zu einem studienvorbereitenden Sprachintensivkurs mit mindestens 20 Wochenstunden nachweisen.


2) Das Visum zu Studienzwecken auch Studentenvisum genannt, erhalten Sie, wenn Sie bereits eine Zulassung zur Universität haben.


3) Das Visum zur Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigeit auch als Visum für Gastwissenschaftler bekannt, erhalten Sie, wenn Sie eine Einladung zu einem wissenschaftlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Studienbewerber sind dabei Personen die die Voraussetzungen zum Hochschulzugang in Deutschland besitzen und die sich um ein Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, PhD- oder postgraduales Studium bewerben.

H I N W E I S: Also lassen Sie sich vor der Beantragung des Visums beraten. Sie sparen viel Zeit !

R A T: Wo bekomme ich Unterstützung!


TIPP: Exzellente Informationen für ausländische Studienbewerber, Studierende und Gastwissen- schaftler bietet das Merkblatt zur Einreise und Aufenthalt des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).

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überregionaler Arbeitskreis regenerative Energien unter Leitung Jules Bertrand Njinkeu (Kamerun) Open Space Workshop vom 28.05.2003 Arabische Studierende in Berlin – Know how Transfer in den Arabischen Raum!
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